Was gilt als Wartezeit?
Für die kaufmännische Abrechnung ist zunächst die vertragliche Definition maßgeblich. Typische Ursachen sind verspätete Beladung, fehlende Freigaben, technische Probleme, behördliche Unterbrechungen oder ein verspäteter Transport. Arbeitszeitrechtliche Einordnung und Kundenabrechnung sind getrennt zu prüfen.
Welche Angaben sollten erfasst werden?
- Datum sowie genauer Beginn und Ende,
- Standort beziehungsweise Einsatzabschnitt,
- konkrete Ursache der Unterbrechung,
- betroffene Mitarbeiter und Fahrzeuge,
- Ansprechpartner oder Veranlasser,
- ergänzende Fotos, Nachrichten oder Bestätigungen.
Wartezeit zeitnah dokumentieren
Die Erfassung sollte unmittelbar beim Beginn und Ende erfolgen. Eine mobile Zeiterfassung mit Zeitstempel reduziert Übertragungsfehler. Nachträgliche Änderungen müssen nachvollziehbar bleiben und begründet werden.
Bestätigung durch den Auftraggeber
Ist eine Unterschrift vorgesehen, sollte der Leistungsnachweis Einsatz-, Fahr- und Wartezeit getrennt ausweisen. Verweigert eine Kontaktperson die Bestätigung oder ist niemand erreichbar, dokumentieren Sie dies mit Uhrzeit und Kommunikationsversuchen.
Vom Nachweis in die Rechnung
Die Abrechnung muss den vereinbarten Beginn, Freizeiten, Mindestdauer, Rundungsregeln und Stundensatz berücksichtigen. Werden Zeiten manuell aus Papier, Chat und Dispositionskalender zusammengeführt, entstehen leicht Differenzen. Eine durchgängige Datenübernahme vermeidet die erneute Eingabe.
Arbeitszeit ist nicht automatisch abrechenbare Zeit
Ob eine Warte- oder Bereitschaftszeit arbeitszeitrechtlich als Arbeitszeit gilt, hängt von der Tätigkeit und den anwendbaren Vorschriften ab. § 21a Arbeitszeitgesetz enthält für bestimmte Beschäftigte im Straßentransport besondere Regelungen. Lassen Sie die Einordnung für Ihre Mitarbeiter fachkundig prüfen. Unabhängig davon bestimmt der Kundenvertrag, welche Positionen berechnet werden dürfen.
Typische Fehler
- Nur eine Gesamtdauer ohne Beginn und Ende erfassen.
- Ursache und Verantwortungsbereich nicht dokumentieren.
- Arbeitszeit und abrechenbare Kundenzeit gleichsetzen.
- Unterschiedliche Rundungsregeln in Nachweis und Rechnung verwenden.
- Wartezeiten erst mehrere Tage später nachtragen.
Wartezeit einmal erfassen
Mit dem digitalen Leistungsnachweis fließen bestätigte Zeiten direkt in Auftrag und Abrechnung.
Leistungsnachweis erstellen