Die drei klassischen BF3-Zeichen
Warnt vor einer Gefahrenstelle; die konkrete Gefahr ergibt sich aus Situation und Anordnung.
Untersagt das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.
Richtet sich an die in der StVO bezeichneten schweren Kraftfahrzeuge einschließlich ihrer Anhänger.
Zusätzliche Zeichen bei BF3+ und BF4
Rechts am Hindernis beziehungsweise Begleitfahrzeug vorbeifahren.
Links am Hindernis beziehungsweise Begleitfahrzeug vorbeifahren.
Die Durchfahrt für Fahrzeuge ist untersagt; die StVO enthält einzelne Ausnahmen.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h.
Zeigen heißt nicht frei auswählen
Die technische Möglichkeit der WVZ-Anlage ist keine Ermächtigung zur freien Zeichenauswahl. Zeichen werden in der vorgesehenen Position und Situation entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung angezeigt. Bei einem beliehenen Transportbegleiter müssen zusätzlich Aufgabenübertragung und Qualifikation vorliegen.
Geltung gegenüber Verkehrsteilnehmern
Die Wechselverkehrszeichen dienen dazu, den übrigen Verkehr vor einer konkreten Situation zu warnen oder ihn zu regeln. Polizeiliche Zeichen und Weisungen haben Vorrang. Ein Begleitfahrzeug darf dem Schwertransport keinen eigenmächtigen Vorrang verschaffen.
Prüfung vor dem Einsatz
- vorgesehenen Regelplan und Position bestimmen,
- benötigtes Zeichen mit Nummer und Bedeutung prüfen,
- Anzeige, Helligkeit und Umschaltung testen,
- Funkkommando und Auslösezeitpunkt abstimmen,
- bei Störung nach festgelegtem Ausfallverfahren handeln.