BF4 bezeichnet zunächst das Begleitfahrzeug
Ein BF4 ist ein Begleitfahrzeug mit einer Wechselverkehrszeichenanlage, die einen erweiterten Zeichensatz darstellen kann. Daraus folgt allein noch keine allgemeine Befugnis des Fahrers, den Verkehr nach eigenem Ermessen zu regeln.
Wann Verkehrszeichen verbindlich werden
Ein qualifizierter und wirksam beliehener Transportbegleiter kann im Rahmen der StTbV Verkehrszeichen und Weisungen einsetzen. Verkehrsteilnehmer müssen diese nach § 36a StVO befolgen. Polizeiliche Zeichen und Weisungen gehen vor. Der Einsatz muss außerdem durch die konkrete Anordnung und die übertragene Aufgabe gedeckt sein.
Was im Einsatz zulässig sein kann
- die im Regelplan beziehungsweise in der Anordnung vorgesehenen Wechselverkehrszeichen anzeigen,
- den Verkehr innerhalb des übertragenen Aufgabenbereichs durch Zeichen, Weisungen oder Lichtzeichen regeln,
- angeordnete Sicherungspositionen einnehmen,
- den Transport und andere Beteiligte über Funk koordinieren,
- bei Gefahren oder Abweichungen den Ablauf sichern und zuständige Stellen informieren.
Was ein BF4-Fahrer nicht darf
- eigenmächtig von Fahrweg, Zeitfenster oder angeordnetem Regelplan abweichen,
- Verkehrszeichen ohne rechtliche Grundlage oder außerhalb der übertragenen Aufgabe einsetzen,
- dem Schwertransport einen nicht angeordneten Vorrang verschaffen,
- polizeiliche Zeichen oder Weisungen übergehen,
- fehlende Qualifikation, Einweisung oder Übertragung allein durch den Einsatz eines BF4 ersetzen.
Prüffragen vor der Abfahrt
- Ist die Anordnung vollständig und aktuell?
- Ist die eingesetzte Person für diesen Aufgabenbereich qualifiziert und wirksam eingesetzt?
- Ist eine streckenbezogene Einweisung oder Anerkennung erforderlich?
- Entspricht die WVZ-Anlage dem vorgesehenen Regelplan?
- Sind Meldeweg, Funkverbindung und Abbruchkriterien festgelegt?