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Digitaler Beifahrer beim Schwertransport: Voraussetzungen und Funktionsweise

August 2026 · 8 Min. Lesezeit

Ein digitales Fahrerassistenzsystem kann streckenbezogene Fahrauflagen zum richtigen Zeitpunkt anzeigen. Ob es einen menschlichen Beifahrer ersetzen darf, entscheidet jedoch nicht die Technik allein.

Welche Aufgabe das System übernimmt

Der digitale Beifahrer verknüpft den genehmigten Fahrweg mit räumlich zugeordneten Fahrauflagen. Während der Fahrt zeigt er dem Fahrer die für den aktuellen Streckenabschnitt vorgesehenen Hinweise an. Ziel ist eine eindeutige, rechtzeitige und nachvollziehbare Übermittlung.

Wann ein Einsatz zulässig sein kann

Eine Ersetzung kommt nur in Betracht, wenn die konkrete Genehmigung beziehungsweise Anordnung dies zulässt und das verwendete System die verlangten Anforderungen erfüllt. Eine Navigations-App ohne geprüfte Auflagenzuordnung ist kein digitaler Beifahrer im fachlichen Sinn.

Wo steht das im Genehmigungsbescheid?

Die Zulässigkeit steht üblicherweise im Abschnitt mit den Auflagen oder Nebenbestimmungen. Entscheidend ist die erweiterte Auflage RGST 21 (Auflage 36). Nach den veröffentlichten Systemanforderungen ist diese erweiterte Auflage in den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid aufzunehmen, wenn ein digitaler Beifahrer eingesetzt werden darf.

Prüfen Sie im PDF deshalb nicht nur den Begriff „digitaler Beifahrer“, sondern suchen Sie zusätzlich nach:

Entscheidender Unterschied: Enthält der Bescheid die erweiterte RGST-21-Auflage 36, entscheidet der Transportdurchführende nach den veröffentlichten Vorgaben selbst, ob ein menschlicher oder ein zulässiger digitaler Beifahrer eingesetzt wird. Steht im Bescheid lediglich eine allgemeine Beifahrerauflage oder ist der Wortlaut unklar, darf daraus nicht automatisch die Zulässigkeit eines digitalen Systems abgeleitet werden.

Was vor der Abfahrt zusätzlich mitgeführt werden muss

Der Systemverantwortliche bestätigt die korrekte Übertragung des Bescheids und die Gerätefunktion in der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Funktionsbescheinigung digitaler Beifahrer. Diese muss beim Transport mitgeführt und bei einer Kontrolle lesbar vorgelegt werden können. Sie ersetzt den Genehmigungsbescheid nicht.

Technische Kernanforderungen

Verantwortung bleibt beim Unternehmen

Die digitale Anzeige ändert nichts daran, dass Bescheid, Fahrzeugkombination, Fahrtzeit und Strecke vor der Abfahrt geprüft werden müssen. Fahrer benötigen eine Einweisung in Bedienung, Warnungen und Verhalten bei Ausfall. Bei unklarer oder widersprüchlicher Anzeige gilt nicht eine Softwareinterpretation, sondern der amtliche Bescheid.

Prüffragen für die Disposition

  1. Ist der digitale Beifahrer für diesen Transport ausdrücklich zugelassen?
  2. Wurde exakt die aktuelle Bescheidversion verarbeitet?
  3. Sind Start, Ziel, Fahrtrichtung und alle Streckenabschnitte eindeutig?
  4. Ist das Endgerät geladen, befestigt und offline funktionsfähig?
  5. Was geschieht bei GPS-Ausfall, Umleitung oder Routenabweichung?
  6. Wer ist bei einer unklaren Auflage erreichbar?
Weiterführend: Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg beschreibt den bundesweiten Erprobungsrahmen. Die Autobahn GmbH veröffentlicht Systemanforderungen. Maßgeblich bleibt die konkrete Genehmigung.