Der Bescheid entscheidet
Für bestimmte Fahrmanöver oder Streckenabschnitte kann angeordnet sein, dass eine zweite Person den Fahrer unterstützt. Die betreffende Auflagennummer muss immer gemeinsam mit ihrem vollständigen Wortlaut gelesen werden. Ein bloßer Nummerntreffer in einem PDF reicht für die Einsatzentscheidung nicht aus.
Aufgaben eines menschlichen Beifahrers
- streckenbezogene Auflagen rechtzeitig an den Fahrer übermitteln,
- Beginn und Ende eines betroffenen Abschnitts erkennen,
- bei Rangier- oder Engstellenmaßnahmen unterstützen, sofern angeordnet,
- Kommunikation mit Begleitpersonal sicherstellen,
- Abweichungen und unklare Situationen melden.
Die konkrete Aufgabe kann von Fall zu Fall abweichen. Maßgeblich ist der Bescheid, nicht eine allgemeine Rollenbeschreibung.
Wer kann als Beifahrer eingesetzt werden?
Der Bescheid kann Anforderungen an Eignung, Einweisung oder Kommunikation enthalten. Unternehmen sollten deshalb nicht nur eine zweite Person einplanen, sondern vorab prüfen, ob diese Person die angeordneten Aufgaben sicher erfüllen kann und den vollständigen Ablauf kennt.
Kann Technik die Person ersetzen?
Ein digitales Fahrerassistenzsystem kann unter festgelegten Voraussetzungen streckenbezogene Auflagen anzeigen. Es ersetzt den menschlichen Beifahrer jedoch nur, wenn dies im konkreten Fall zugelassen ist und das System die geforderten Anforderungen erfüllt. Eine eigenmächtige Umstellung ist nicht zulässig.
Check vor der Personalplanung
- Bescheid und sämtliche Anlagen vollständig durchsuchen.
- Auflagennummer und zugehörigen Absatz gemeinsam erfassen.
- Streckenabschnitt und konkrete Tätigkeit bestimmen.
- Anforderungen an Person, Funk und Fahrzeug klären.
- Einweisung dokumentieren und Vertretung festlegen.
- Nur bei ausdrücklicher Zulässigkeit einen digitalen Beifahrer vorsehen.