1. Auftrag und Genehmigung
- aktueller Bescheid einschließlich aller Anlagen vorhanden,
- Gültigkeitszeitraum und Fahrtzeitfenster passend,
- Antrags- beziehungsweise Bescheidkennung dem Auftrag zugeordnet,
- Start, Ziel, Fahrweg und Fahrtrichtung geprüft,
- Fahrzeugkombination und Kennzeichen stimmen überein,
- erforderliche Ausnahmegenehmigungen liegen vor.
2. Fahrzeug, Ladung und Maße
- tatsächliche Maße und Massen entsprechen den genehmigten Angaben,
- Achslasten und Achsabstände sind plausibel,
- Ladungssicherung wurde kontrolliert,
- Beleuchtung, Kennzeichnung und Warneinrichtungen funktionieren,
- Fahrzeug und Anhänger sind einsatzbereit.
3. Begleitung und Kommunikation
- angeordnete BF2-, BF3-, BF3+- oder BF4-Begleitung vollständig,
- Qualifikationsnachweise gültig,
- erforderliche Einweisungen und Übertragungen vorhanden,
- Wechselverkehrszeichenanlage und Warntechnik geprüft,
- Funkkanal, Rufnamen und Telefonnummern abgestimmt.
4. Strecke und Auflagen
- Regelpläne und streckenbezogene Auflagen zugeordnet,
- Brücken-, Engstellen- und Fahrauflagen im Team besprochen,
- Übergabe- und Wartepunkte bekannt,
- aktuelle Baustellen und amtliche Einschränkungen geprüft,
- Meldungen an Polizei oder zuständige Stellen vorbereitet,
- Fahrverbote und Bescheidzeitfenster berücksichtigt.
Was leicht übersehen wird
- Der Bescheid liegt vor, aber nicht alle Anlagen sind dabei.
- Das Kennzeichen am Begleitfahrzeug oder Anhänger stimmt nicht mit dem Bescheid überein, weil kurzfristig getauscht wurde.
- Funkkanal und Rufnamen sind nicht abgestimmt.
- Baustellen auf der Strecke wurden zuletzt vor Tagen geprüft.
- Die Qualifikation einer Begleitperson ist abgelaufen.
5. Abweichungen und Freigabe
Offene Punkte gehören mit Verantwortlichem und Entscheidung dokumentiert. Eine bloße Checkliste erteilt keine Freigabe. Bei einer Abweichung ist zu entscheiden, ob sie vor Ort behoben werden kann, eine behördliche Klärung benötigt oder die Abfahrt verhindert.
Was die Abfahrt stoppt
Vor der Abfahrt müssen alle für den konkreten Transport erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen geprüft werden: die Genehmigung einschließlich ihrer Anlagen, die festgelegte Strecke, zeitliche Beschränkungen, erforderliche Begleitmaßnahmen und der verkehrs- und betriebssichere Zustand der eingesetzten Fahrzeuge. Fehlen verbindlich vorgeschriebene Unterlagen oder können sicherheitsrelevante Auflagen nicht erfüllt werden, darf die Fahrt nicht wie geplant beginnen.
Es gibt Abweichungen, die vor Ort behoben werden können, und solche, die eine Klärung brauchen. Nicht abfahren sollte, wer:
- ein Fahrzeug oder Kennzeichen hat, das nicht im Bescheid steht,
- Maße oder Gewichte hat, die den genehmigten Angaben nicht entsprechen,
- ein Bescheid-Zeitfenster hat, das nicht zur Abfahrt passt,
- eine vorgeschriebene Begleitung nicht vollständig hat,
- erhebliche technische Sicherheitsmängel am Fahrzeug festgestellt hat,
- eine nicht ausreichend gesicherte Ladung hat.
Das sind gesetzliche Mindestanforderungen und Folgen aus dem Bescheid. Weitere betriebliche Stoppkriterien sind eine Empfehlung der Praxis.
Rechtsgrundlagen: § 22 StVO, § 23 StVO, § 29 StVO und § 46 StVO.
So nutzen Sie die Liste im Betrieb
Die Liste lässt sich als Vorlage für jede Abfahrt nutzen. Wichtig ist, dass offene Punkte mit Verantwortlichem notiert werden und die Entscheidung schriftlich steht. Das PDF zeigt später, wer wann was entschieden hat.
Wer die Strecke gegen aktuelle Baustellen prüfen will, findet das unter VEMAGS-Bescheid auslesen und Strecke prüfen.
Kostenlose Abfahrtkontrolle als PDF
Nach einmaliger Freischaltung per E-Mail füllen Sie die Kontrolle direkt im Browser aus und laden das Ergebnis als PDF herunter. Die Kontroll- und Transportdaten werden nicht an einen Server übertragen.
PDF-Checkliste öffnen