§ 29 Absatz 3 StVO: die übermäßige Straßenbenutzung
Nach dem amtlichen Gesetzestext braucht der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen eine Erlaubnis, wenn deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Vereinfacht gesagt richtet sich diese Erlaubnis auf die konkrete übermäßige Nutzung der Straße durch die Fahrt.
§ 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO: Ausnahme von Verkehrsregeln
§ 46 StVO ermöglicht Ausnahmen von bestimmten Vorschriften. Nummer 5 betrifft unter anderem Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung. Eine solche Ausnahme kann neben einer Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 erforderlich sein. Der amtliche § 46 StVO regelt außerdem, dass Erlaubnisse und Ausnahmen mit Bedingungen, Befristungen und Auflagen versehen werden können.
§ 70 StVZO: Ausnahme von Bau- und Betriebsvorschriften
§ 70 StVZO eröffnet den zuständigen Stellen die Möglichkeit, Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu genehmigen. Diese Entscheidung betrifft typischerweise die technische Zulässigkeit beziehungsweise Beschaffenheit des Fahrzeugs – nicht automatisch eine konkrete Fahrtstrecke. Eine §-70-Ausnahme ersetzt daher nicht pauschal die straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis.
Der praktische Unterschied
- § 70 StVZO: Darf das Fahrzeug von bestimmten Bau- oder Betriebsvorschriften abweichen?
- § 29 Abs. 3 StVO: Darf die konkrete Fahrt bei tatsächlicher Überschreitung der allgemeinen Grenzen stattfinden?
- § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO: Wird eine Ausnahme von benannten Verkehrsregeln zu Abmessungen von Fahrzeug oder Ladung erteilt?
Ein vereinfachtes Beispiel
Ein Spezialfahrzeug kann aufgrund seiner Bauart eine Ausnahme nach § 70 StVZO besitzen. Wird damit eine konkrete Fahrt durchgeführt, bei der tatsächliche Maße oder Gewichte die allgemeinen Grenzen überschreiten, kann zusätzlich eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO notwendig sein. Weichen Fahrzeug oder Ladung von den in § 46 genannten Vorschriften ab, kann außerdem eine Ausnahme nach § 46 hinzukommen.
Warum VEMAGS ins Spiel kommt
VEMAGS unterstützt das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte. Im Antrag werden die für die behördliche Prüfung relevanten Daten erfasst und der Vorgang an die zuständigen Stellen übermittelt. Das Portal entscheidet aber nicht anstelle der Behörde, welche Rechtsgrundlage in eurem Einzelfall greift.
Vor Fahrtbeginn gemeinsam prüfen
- Fahrzeugbezogene Ausnahmen und Geltungsbereich.
- Aktueller Bescheid für die konkrete Fahrt.
- Genehmigte Fahrzeugkombination, Strecke und Zeitraum.
- Auflagen, Bedingungen, Begleitung und Fahrzeitbeschränkungen.
- Vollständige Dokumente für Fahrer und Begleitpersonal.
Bescheid-Auflagen strukturiert prüfen
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