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§ 29 StVO, § 46 StVO und § 70 StVZO: Was braucht ein Schwertransport?

August 2026 · 9 Min. Lesezeit

Die drei Vorschriften betreffen unterschiedliche Fragen: die konkrete Fahrt, Ausnahmen von Verkehrsregeln und Abweichungen von Bau- und Betriebsvorschriften. In der Praxis können mehrere Entscheidungen zusammenkommen.

Keine Rechtsberatung: Dieser Beitrag bietet eine praktische Orientierung. Welche Erlaubnis oder Ausnahme im Einzelfall erforderlich ist, klärt ihr mit der zuständigen Behörde oder qualifizierter Rechtsberatung.

§ 29 Absatz 3 StVO: die übermäßige Straßenbenutzung

Nach dem amtlichen Gesetzestext braucht der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen eine Erlaubnis, wenn deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Vereinfacht gesagt richtet sich diese Erlaubnis auf die konkrete übermäßige Nutzung der Straße durch die Fahrt.

§ 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO: Ausnahme von Verkehrsregeln

§ 46 StVO ermöglicht Ausnahmen von bestimmten Vorschriften. Nummer 5 betrifft unter anderem Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung. Eine solche Ausnahme kann neben einer Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 erforderlich sein. Der amtliche § 46 StVO regelt außerdem, dass Erlaubnisse und Ausnahmen mit Bedingungen, Befristungen und Auflagen versehen werden können.

§ 70 StVZO: Ausnahme von Bau- und Betriebsvorschriften

§ 70 StVZO eröffnet den zuständigen Stellen die Möglichkeit, Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu genehmigen. Diese Entscheidung betrifft typischerweise die technische Zulässigkeit beziehungsweise Beschaffenheit des Fahrzeugs – nicht automatisch eine konkrete Fahrtstrecke. Eine §-70-Ausnahme ersetzt daher nicht pauschal die straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis.

Der praktische Unterschied

Ein vereinfachtes Beispiel

Ein Spezialfahrzeug kann aufgrund seiner Bauart eine Ausnahme nach § 70 StVZO besitzen. Wird damit eine konkrete Fahrt durchgeführt, bei der tatsächliche Maße oder Gewichte die allgemeinen Grenzen überschreiten, kann zusätzlich eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO notwendig sein. Weichen Fahrzeug oder Ladung von den in § 46 genannten Vorschriften ab, kann außerdem eine Ausnahme nach § 46 hinzukommen.

Warum VEMAGS ins Spiel kommt

VEMAGS unterstützt das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte. Im Antrag werden die für die behördliche Prüfung relevanten Daten erfasst und der Vorgang an die zuständigen Stellen übermittelt. Das Portal entscheidet aber nicht anstelle der Behörde, welche Rechtsgrundlage in eurem Einzelfall greift.

Vor Fahrtbeginn gemeinsam prüfen

  1. Fahrzeugbezogene Ausnahmen und Geltungsbereich.
  2. Aktueller Bescheid für die konkrete Fahrt.
  3. Genehmigte Fahrzeugkombination, Strecke und Zeitraum.
  4. Auflagen, Bedingungen, Begleitung und Fahrzeitbeschränkungen.
  5. Vollständige Dokumente für Fahrer und Begleitpersonal.

Bescheid-Auflagen strukturiert prüfen

Unser VEMAGS-Bescheid-Extraktor bereitet lange PDF-Bescheide für die operative Prüfung auf.

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